Das BERLINER VOLKSBLATT berichtete in seiner Ausgabe vom 31.12.1889 über die erste große Arbeiterversammlung im Bürgersaal des Roten Rathauses zu Berlin. Dort referierte der Arzt Dr. med. Erwin Christeller (Berlin) über „Nutzen und Wert der Volksbäder“:
„Eine große Arbeiterversammlung fand gestern Abend im Bürgersaale des Berliner Rathauses statt. Diese Versammlung darf insofern ein historisches Interesse beanspruchen, als es das erste Mal ist, daß die Berliner Arbeiter eine Massenversammlung im rothen Hause abgehalten haben. Schon lange vor der festgesetzten Zeit strömten dichte Scharen nach dem Rathhause und kaum waren die Türen geöffnet, so drängte die Menge sich Kopf an Kopf die Treppen herauf und im Augenblick waren die Räume bis auf den letzten Platz gefüllt.
Außer vielen Sozialdemokraten waren auch die neue gewählten Stadtverordneten: Zubeil, Klein, Tempel, Vogtherr und Heindorf anwesend. Ferner waren auch mehrere Frauen, unter andern die aus der Arbeiterbewegung bekannte Frau Staegemann erschienen. Um 6 Uhr eröffnete der Einberufer, Tischler Halfter, die Versammlung. Welcher die Herren Klein, Zubeil, Halfter und Tempel ins Bureau wählte. Hierauf erhielt Herr Dr. Christeller zu einem Vortrage „Nutzen und Wert der Volksbäder“ das Wort. Referent sprach sich über das Thema folgendermaßen aus:
Theoretisch sind Nutzen und Wert der Volksbäder längst anerkannt und es hieße Eulen nach Athen tragen, wolle man heute noch deren Werth klarlegen. Dennoch ist es in der Praxis bisher wenig für solche Anstalten geleistet worden. Ebenso wie man der Kulturgrad eines Volkes nach dem Verbrauch von Seife schätzen kann, läßt sich derselbe auch beurteilen nach dem Gebrauch von Bädern. Redner schilderte nun die Badeeinrichtungen älterer Kulturvölker. Im Mittelalter wurden die vorhandenen Badeanstalten von Ärzten und der Geistlichkeit bekämpft, weil dieselben als Stätten zur Förderung des Lasters angesehen wurden. Erst im 19. Jahrhundert kamen öffentliche Bäder wieder zur Geltung. Heute unterscheide man Halb- und Ganzbäder, sowie kalte und warme Bäder. Das kalte Bad ist namentlich für gesunde Personen bestimmt. Die Blutgefäße der Haut werden zusammengezogen und nach dem Innern getrieben. Nach Beendigung des Bades tritt das Gegenteil ein und diese Reaktion wirkt stärkend und wohlthätig auf den Körper ein. Die lauen Bäder üben eine mildere Wirkung auf den Körper aus. Hauptsächlich diene das warme Bad zur Reinigung, aber auch zur Beseitigung von Krankheiten sei es im Gebrauch. Verschiedene andere Formen von Bädern haben eine geringere Bedeutung, obgleich dieselben in mannigfaltiger Weise benutzt werden. Eine gute Badeanstalt muß große, gut ventilierte Räume enthalten, es müssen sich ein stets zu benutzendes Schwimmbassin, Brausen- und warme Bäder in denselben befinden. Es gibt zwar bei uns praktisch eingerichtete Anstalten, aber sie sind in Privathänden und auch in genügendem Maße sind sie nicht vorhanden.
Die Kommune, speziell die Berliner Stadtverwaltung kann sehr wohl nach dieser Richtung hin etwas thun und ich würde mich freuen, wenn diese Versammlung dazu den Anlaß geben sollte (Lebhafter Beifall.)
In der nun folgenden Diskussion sprach sich Herr Bader gegen Privatanstalten, wie sie unter dem Namen „Berliner Volksbäder“ hier entstehen, aus. Wenn der Magistrat etwas schaffen wolle, dürfe er sich derartige ganz unzureichende Anstalten nicht zum Muster nehmen .
Herr Schmitz macht darauf aufmerksam, daß die Ärzte nur sparsam mit der Verordnung kostspieliger Bäder umgehen und da der Arbeiter nicht die Mittel habe, müßten ihm in Krankheitsfällen solche Bäder seitens der Stadt zur Verfügung stehen. Sache der Stadtverordneten werde es sein,. für die Errichtung der nothwendigen Badeanstalten einzutreten.
Herr Gottfried Schulz legte es ebenfalls den Stadtverordneten ans Herz, nach dieser Richtung hin für Wohlfahrtseinrichtungen Sorge zu tragen.
Herr Badeanstaltsbesitzer Borchard hob hervor, daß die auf der letzen Ausstellung zur Schau gestellte Brausebäder, die als so vorzüglich sogar von Ärzten gepriesen wurden, ganz unzulänglich gewesen sein. Die Arbeiter habe man nicht aufgefordert, ihr Urtheil abzugeben. Herr Apelt: Die Arbeiter müssen selbst mit aller Kraft für die Lösung dieser Frage eintreten, sie dürfen sich nicht auf die sogenannte Humanität einzelner Personen, die sich mit der Einrichtung von Anstalten einen Namen machen wollen, verlassen. Hauptsache sei auch, daß den Arbeitern die nötige Zeit zu Theil werde, andernfalls würden auch die besten Badeanstalten keinen Zweck haben.
Stadtverordneter Vogtherr: Gerade in den ärmeren Stadtgegenden fehlen uns die notwendigen Wohlfahrtseinrichtungen. Leider haben wir selbst erleben müssen, daß der sonst so berühmte Dr. Virchow geäußert habe, die große Masse habe für derartige Einrichtungen noch kein Verständnis. Falls der Virchow Recht habe, wäre es doch seine Pflicht gewesen, mit seinen einflußreichen Freunden für Aufklärung Sorge zu tragen. Für Kirchen, in die Niemand gehe, habe man Millionen, aber für wirkliche Wohlfahrtseinrichtungen sei nichts übrig und werde auch fast nichts gethan. (…)
Stadtverordneter Zubeil: Die neu gewählten Stadtverordneten werden, sich ihrer Pflicht bewußt, entsprechende Anträge stellen, aber damit sind dieselben noch nicht durchgeführt. Solche Forderungen müssen erst erkämpft werden und es ist daher notwendig, daß sie stets wieder von den Massen gestellt werden.
Herr Schmitz bemerkte noch, daß man die Einrichtungen von Baderäumen in den Schulen wohl aus dem Grunde unterlassen habe um nicht konstatieren zu müssen, daß die armen Kinder nicht einmal ein Hemd zum Anziehen haben. Man soll das Lotteriegeld für die Schloßfreiheit lieber für Badeanstalten anlegen. (Lebhaftes Bravo.)
Herr Krüger bemerkte, daß der Wissenschaft der Vorwurf nicht erspart bleiben könne, daß sie nicht in genügendem Maße für die weniger bemittelte Bevölkerung eingetreten sei. Der Reichstagsabgeordnete Baumbach habe einmal gesagt die Krankheiten der Arbeiterkinder resultierten aus der Schmutzigkeit der Mütter. Der Herr hat augenscheinlich keine Ahnung von der Lage, in welcher sich die Arbeiterfrauen befinden, andernfalls hätte er sicher aus Schamgefühl eine derartige Äußerung unterlassen.
Frau Staegemann schildert die traurigen Verhältnisse der Arbeiterfrauen, welche unter den obwaltenden Verhältnissen nicht einmal Zeit zum Reinigen ihrer Kinder haben. Der genannte Reichstagsabgeordnete würde gut thun, sich erst einmal über die Wohnungen und sonstigen Verhältnisse der Arbeiterfrauen zu informieren, bevor er zu solchen beleidigenden Redensarten über dieselben schreite.
Ein Antrag, den Überschuß der Tellersammlung den streikenden Luckenwalder Arbeitern zu überweisen, wurde einstimmig angenommen, ebenso wurde beschlossen, den 1. Mai 1890 zu einem allgemeinen Feiertag zu erklären.“