Prof. Dr. Adolf Arndt

geboren am 12. März 1904 in Königsberg/Ostpreußen, gestorben am  13. Februar 1974
Rechtspolitiker, Senator für Wissenschaft und Kunst in Berlin

Adolf Arndt zum 100. Geburtstag

Zum 100. Geburtstag von Adolf Arndt am 12.3.2004 würdigte Ludwig Stiegler, damals stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, den 1974 verstorbenen sozialdemokratischen Rechtspolitiker und früheren Berliner Senator:

„Am 12. März 2004 wäre Adolf Arndt 100 Jahre alt geworden. Wir erinnern uns aus diesem Anlass an einen der größten Rechtspolitiker, der aus der deutschen Sozialdemokratie hervorgegangen ist.

Als Sohn eines Professors des Staats- und Bergrechts in Königsberg geboren, studierte Adolf Arndt Rechtswissenschaften, Nationalökonomie und Philosophie an den Universitäten Marburg und Berlin. Nach seiner juristischen Promotion trat er in den preußischen Justizdienst ein. Er begann seine Laufbahn 1929 als Gerichtsassessor und war von 1930 bis 1932 als Strafrichter in Berlin-Moabit tätig. Als Richter an einer politischen Strafkammer wirkte er bei bedeutenden Prozessen mit. Eine heftige Auseinandersetzung mit dem damaligen Berliner NSDAP-Gauleiter Josef Goebbels und dessen Prozessbevollmächtigten, dem späteren berüchtigten Präsidenten des Volksgerichtshofes, Roland Freisler, im so genannten Kurfürstendamm-Prozess, dürfte neben seiner halbjüdischen Herkunft Grund dafür gewesen sein, dass Adolf Arndt im März 1933 aus dem Richteramt und universitären Nebenamt vertrieben wurde.

Mit seinem jüdischen Kollegen Fritz Schönbeck vertrat Arndt – obgleich selbst von nationalsozialistischer Verfolgung bedroht – die Interessen von Regimegegnern, Unterdrückten und Verfolgten, bis er aus der Anwaltschaft ausgeschlossen, inhaftiert und zur Zwangsarbeit eingesetzt wurde.

1945 nahm er seine Laufbahn im Staatsdienst wieder auf, wurde zunächst von der amerikanischen Besatzungsmacht als Oberstaatsanwalt in Marburg eingesetzt und wenig später vom damaligen Justizminister Hessens Georg August Zinn zum Leiter der Strafrechtsabteilung ernannt.

Adolf Arndt gehörte von 1949 bis 1969 als Abgeordneter der SPD dem Bundestag an. Von 1949 bis 1961 war er Geschäftsführer der SPD-Fraktion, von 1956 bis 1964 auch Mitglied des Parteivorstands und dort Vorsitzender des rechtspolitischen Ausschusses. 1963 berief Willy Brandt ihn als Senator für Wissenschaft und Kunst Berlins, kehrte dann aber 1964 in den Bundestag zurück. 1969 liess er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Bundestag aufstellen. Adolf Arndt verstarb am 13. Februar 1974.

Adolf Arndt prägte wichtige Phasen der deutschen Rechtsgeschichte wie kaum ein anderer.

Den Ruf des Kronjuristen der SPD erwarb er sich, in dem er in einer Vielzahl von teilweise hochpolitischen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Grundlagen des materiellen Rechtsstaates maßgebend prägte. Erwähnt seien nur die von ihm betriebenen Klagen gegen das Petersberger Abkommen und damit zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik ohne Grundgesetzänderung oder zum Abkommen über das Statut der Saar in den 50er Jahren.
Der Kontrolle der Macht durch das Recht verschaffte er Geltung, indem er der skandalösen Begünstigung der Rechtsparteien durch die Steuerfreiheit großer Parteispenden 1958 ein Ende bereitete und indem er mit anderen das Verbot des Regierungsfernsehens vor dem Bundesverfassungsgericht in einer berühmten Entscheidung erstritt und so dem damaligen Bundeskanzler Adenauer eine empfindliche Niederlage bereitete.

Als begnadeter Rhetoriker und mit der ihm eigenen intellektuellen Brillanz beeinflusste er eine Vielzahl von parlamentarischen Auseinandersetzungen:
Adolf Arndt bestimmte im Spiegelausschuss 1950 maßgebend die Verhandlungen und formulierte für die SPD die rechtlichen Bewertungen in Debatten zur Wehrverfassung und zur Ratifizierung der deutsch-alliierten Verträge 1952. Er bezog ebenso Stellung gegen ein völlig überzogenes und teilweise vom Bundesverfassungsgericht später für verfassungswidrig befundenes politisches Strafrecht wie zu der Frage der Verlängerung der Verjährungsfrist für Mord gerade mit Blick auf nationalsozialistische Verbrechen. Arndt bekräftigte die kategorische Ablehnung der SPD einer atomaren Bewaffnung der Bundeswehr mit nuklearen Waffen und ihrer Stationierung im Bundesgebiet. Im Nahostkonflikt 1967 war er einer der Initiatoren zur Hilfsaktion für Israel.

Schließlich prägte Adolf Arndt das Godesberger Programm mit. Hierin formulierte er das Selbstverständnis der SPD in dem vom ihm formulierten Abschnitt „Die staatliche Ordnung“ zu Demokratie und Verfassungsstaat. Hierin fand der Schutz der Kirchen im Programm Anerkennung. Überdies trug Arndts Wirken wesentlich bei zu der Normalisierung des Verhältnisses der SPD zu den Kirchen.

Nicht nur in seinen Parlamentsreden, auch in zahlreichen Aufsätzen und Vorträgen schärfte Adolf Arndt das Verfassungsverständnis als „nicht erfülltes Grundgesetz“ in der Sorge, dass das politische System der jungen Bundesrepublik ins Autoritäre zurückfällt, an sozialstaatlicher Kraft verliert.“

Maßstäbe gesetzt – Zum Tode von Adolf Arndt

In der sozialdemokratischen Berliner Wochenzeitung „Berliner Stimme“ erschien 1974 ein Nachruf auf Arndt, verfasst von seinem Nachfolger im Amt, Senator Prof. Dr. Werner Stein: 

„Mit dem Tode Adolf Arndts hat die SPD erneut einen schweren Verlust erlitten. Aber nicht nur sie als politische Heimat dieser hervorragenden Persönlichkeit. Der demokratische Staat, dem sich Adolf Arndt zeit seines politischen Lebens verpflichtet gefühlt hat und für den er seine Kraft und Gesundheit geopfert hat, hat einen seiner glänzenden Verfechter verloren. Nach Verfolgung und Zwangsarbeitslager während der Nazidiktatur war Adolf Arndt einer der Männer der ersten Stunde, als es darum ging, ein neues demokratisches und soziales Gemeinwesen zu errichten. Für ihn war Demokratie nicht nur eine formelle Staats- und Regierungsformen. Von Adolf Arndt kann gesagt werden, dieser Mann hat Demokratie gelebt. An vielen exponierten Stellen hat er den Beweis dafür erbracht: Als Mitglied und Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, als Jurist und Verfassungsexperte in vielen Parteiämtern. Seine überzeugte Mitarbeit am Godesberger Programm und sein Eintreten für den Wandel der SPD zur Volkspartei wirken fort.
Adolf Arndt war aber auch ein Mann der Künste und der Wissenschaft. Als 1963 Prof. Tiburtius nach zwölfjähriger Amtszeit als Senator ausschied, wäre die Partei in Berlin in großer Verlegenheit gewesen, wenn nicht ein Mann von dem Format Adolf Arndts sich für dieses Amt zur Verfügung gestellt hätte. Er wurde von Willy Brandt zum ersten Senator für Wissenschaft und Kunst mit dieser Amtsbezeichnung berufen, und sie war ihm wie auf den Leib geschrieben. In beiden Bereichen war er durch Leistung ausgewiesen und anerkannt.
Als Jurist hat er nicht nur in grundlegende Rechtsstreitigkeiten klärend eingriffen, sondern er hat auch die Rechtswissenschaft durch seine Arbeit und Denkergebnisse bereichert und gefördert. Er war Kunstkenner und Kunstliebhaber. Seine Ehrenmitgliedschaft in der Akademie der Künste unterstreicht seine Beziehungen zu diesem Bereich.
So qualifiziert er für dieses Amt war, man tat ihm keinen Gefallen, als man es ihm auftrug. Wenn er trotz angegriffener Gesundheit in die Bresche sprang, so spricht das für sein schonungsloses Pflichtgefühl. Er bezahlte dies mit einer weiteren Minderung seiner Kräfte, die schon nach einem Jahr zum Ausscheiden aus dem Amte führte. Er kehrte in die Bundestagspolitik zurück, wo er als „Kronjurist“ ebenfalls unabhängig war.
In diesem einen Jahr seiner Amtsführung hat er hohe Maßstäbe gesetzt, die sein Leben überdauern. Unvergessen bleibt die von echter Menschlichkeit getragene Rede Adolf Arndts, in der er die von den Nazis aus Deutschland vertriebenen Juden aufforderte, den Weg zurück in ihre Heimat zu finden. Es war ein Appell an die Menschen, die durch eigenes Erleben und Leiden erfahren haben, wozu menschlicher Unverstand und Hass in der Lage sei, bereit zu sein zu sehen, dass ein neues Bewusstsein entstanden ist. Ihm als Mentor und engagierten Verfechter dieses demokratischen Bewusstseins konnte und hat niemand die Ehrlichkeit dieses Aufrufs bestritten.
Mit seiner Rede zu zur Eröffnung der Philharmonie hat er dieses einmalige, vom Genie Scharouns geprägte Bauwerk geistig geadelt. „Geist der Politik“ ist die Bezeichnung einer seiner in Form und Inhalt bestechenden Reden. Adolf Arndt verkörperte den Geist in der Politik auf höchstem Niveau. Er begriff nicht nur Politik als Verwirklichung des Menschen, er hat sich als Mensch und Politiker selbst in besonders glaubwürdiger und ehrenvoller Weise verwirklicht, auch noch, als schwere Krankheit ihn mehr und mehr behinderte. Das ist der Trost am Ende dieses Lebens. Ein entscheidender Trost für uns ist, dass vieles, was wir Adolf Arndt verdanken, unverlierbar ist.
Prof. Dr. Werner Stein“

(Nachruf aus der Berliner Stimme vom 16. Februar 1974)

 

Über Ulrich Horb

Jahrgang 1955, Journalist und Fotograf in Berlin
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